Bulletin 12-2025

ARBEITGEBER BANKEN BULLETIN

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Guten Tag [Vorname] [Nachname]

In unserem letzten Bulletin in diesem Jahr halten wir nochmals eine geballte Ladung von wichtigen und interessanten Arbeitgeber-Informationen für Sie bereit. Wir informieren Sie über die neue Gesundheitsbefragung healthy@work für die Bankbranche und über die Handhabung der kommenden Feiertage. Weiter haben wir die neusten Informationen zur Stellenmeldepflicht sowie natürlich wieder einen Arbeitsrechtsfall für Sie aufbereitet. Das Dezember-Bulletin enthält zudem Informationen zu den Neuerungen 2026 bei den Sozialversicherungen und wir empfehlen Ihnen eine Umfrage zu Mitarbeitenden 60plus. Darüber hinaus verlinken wir ein interessantes Interview zum Thema Bogenkarriere und empfehlen Ihnen unsere Veranstaltungen. 

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! 

Freundliche Grüsse

David Frey
Leiter Kommunikation und Politik

Gesundheitsschutz

Geht es Ihnen gut? Finden Sie es heraus mit healthy@work!

Die Sozialpartner der Schweizer Bankbranche stellen den Mitarbeitenden der Finanzbranche die Gesundheitsbefragung «healthy@work» in Form eines Selbsttests zur Verfügung. WICHTIG: Banken, die der VAZ unterstehen, sind verpflichtet, allen Mitarbeitenden mit einer abgeschlossenen Verzichtsvereinbarung den Zugang zur Befragung persönlich zuzustellen! Die Teilnahme an der Befragung durch die Mitarbeitenden ist aber freiwillig. Machen Sie mit! Fördern Sie Ihre Gesundheit und diejenige Ihrer Mitarbeitenden!

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Rechtsberatung

Dürfen befristete Kettenarbeitsverträge abgeschlossen werden? Hätten Sie es gewusst? 

Eine Bank zieht Anfang 2025 einen IT-Spezialisten als befristete Unterstützung bei einer Systemunterstützung bei. Da er sich gut ins Team einfügt und sehr kompetent ist, verlängert die Bank seine befristete Anstellung für eine Mutterschaftsvertretung. Nun zeichnet sich eine weitere längere Absenz im IT-Team ab und die Bank fragt sich, ob sie den Kollegen erneut als befristete «Aushilfe» beschäftigen darf. 

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Feiertage

Alle Jahre wieder... kommt die Frage nach den Feiertagen. 

Ist der 24. Dezember ein Feiertag, ein halber oder gar keiner? Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist der Fall klar: Heiligabend ist in allen Kantonen ein normaler Arbeitstag. Es gibt keine Sonderregelungen für Tage vor Feiertagen und es darf grundsätzlich «normal» gearbeitet werden. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob und wie lange an diesem Tag Kundinnen und Kunden bedient werden dürfen. Dazu gibt es in Kantonen, Städten und Gemeinden verbindliche Regelungen zu Laden- und Schalteröffnungszeiten. So legt zum Beispiel der Kanton Basel-Stadt die Ladenöffnungszeiten an Heiligabend von 06.00 Uhr bis 17.00 Uhr fest. Zusätzlich gibt es Empfehlungen von lokalen Branchen- und Gewerbeverbänden, wie zum Beispiel im Kanton Zürich, wo der Zürcher Bankenverband für Heiligabend und Silvester den Schalterschluss um 12.00 Uhr vorsieht und auch gleich eine Empfehlung für die Arbeitszeit an diesen Tagen abgibt. 

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Stellenmeldepflicht 

Die Liste der meldepflichtigen Berufe wird ab 2026 länger 

Seit 2018 gilt in der Schweiz die Stellenmeldepflicht. Wer eine Stelle ausschreiben möchte, die zu einer Berufsart mit hoher Arbeitslosigkeit gehört, muss zuerst das RAV informieren. Erst nach Ablauf von fünf Tagen darf die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden. Die Liste der ab 2026 meldepflichtigen Berufe fällt aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit länger aus. Für die Bankbranche sind wie bisher die Berufe «Führungskräfte in Marketing und Betrieb» sowie «Kundeninformationskräfte in Callzentren und Telefonist:innen» meldepflichtig. Für beide Kategorien hat Arbeitgeber Banken eine Auslegungshilfe entwickelt. Als Faustregel gilt: Sofern bei diesen Tätigkeiten ein bankfachlicher Bezug besteht, handelt es sich um einen Beruf des Bankwesens, der nicht meldepflichtig ist. Ab 2026 ist neu die Berufsart «Auskunftspersonal, Empfangskräfte» meldepflichtig. 

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Sozialversicherungen

Übersicht Beiträge und Leistungen 2026 

Das kommende Jahr bringt im Bereich der Sozialversicherungen zwei markante Neuerungen: In der Säule 3a wird die Möglichkeit zum nachträglichen Einkauf zur Schliessung von Beitragslücken eingeführt. Dies gilt zunächst nur für das Jahr 2025, ab den Folgejahren dann 10 Jahre rückwirkend bis 2025. Die wichtigste Neuerung für Rentnerinnen und Rentner betrifft die 13. AHV-Rente, die im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt wird. Bei den Beiträgen und Leistungen der wichtigsten Sozialversicherungen gibt es keine Veränderungen. Arbeitgeber Banken hat die wichtigsten Kennzahlen zur ersten, zweiten und dritten Säule per 1. Januar 2026 in einer praktischen Übersicht zusammengefasst.

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Webinar

Was Arbeitgeber für 2026 wissen müssen

Arbeitgeber Banken präsentiert seinen Mitgliedern am Donnerstag, 4. Dezember 2025, von 18 Uhr bis 20 Uhr die wichtigsten Neuerungen zum Jahreswechsel in den für Arbeitgeber relevanten Rechtsgebieten. Die Referentin, Brigitte Zulauf, beleuchtet die anstehenden Änderungen in verschiedenen Rechtsgebieten wie Sozialversicherungen, Steuern/Lohnausweis, Quellensteuern, Arbeitsrecht und weiteres. Melden Sie sich jetzt für dieses Webinar an! 

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Zertifikatslehrgang

Sozialversicherungsrecht in der Praxis

Arbeitgeber Banken organisiert regelmässig Webinare aus dem Bereich «Sozialversicherungsrecht», die jeweils auf grosses Interesse stossen. Erstmals bieten wir deshalb im Jahr 2026 den Zertifikatslehrgang «Sozialversicherungsrecht in der Praxis» an. In vier Modulen gibt der Lehrgang einen umfassenden Überblick und Einblick in die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Bereiche und Aspekte für den beruflichen Alltag von HR-Spezialist:innen sowie Führungskräften mit Personalverantwortung. Informieren Sie sich jetzt und melden Sie sich an! 

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Befragung

Studie zur Beschäftigung von Mitarbeitenden 60plus

Der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerbeverband und der Verein focus50plus haben eine Studie zu den Anreizen und Hindernissen für Unternehmen im Hinblick auf die Anstellung und Beschäftigung von Personen 60plus in Auftrag gegeben. Mit den Erkenntnissen gewinnen die Arbeitgebenden im Besten Fall Hinweise, wie die Stellung von Personen 60plus im Arbeitsmarkt gestärkt werden kann. Die Umfrage richtet sich in erster Linie an Führungskräfte und das Personalmanagement. Arbeitgeber Banken freut sich, wenn Sie an der Befragung teilnehmen:

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Geschlechtervertretungen

Neue Richtwerte für Verwaltungsräte ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gelten in der Schweiz neue Vorgaben zur Geschlechtervertretung in grossen börsenkotierten Unternehmen: Für Verwaltungsräte wird ein Richtwert eines Frauenanteils von 30 Prozent verbindlich, für Geschäftsleitungen gilt ab 2031 ein Zielwert eines Frauenanteils von 20 Prozent. Zwar sind keine Sanktionen vorgesehen, doch Unternehmen müssen Abweichungen künftig begründen und geplante Massnahmen offenlegen. Die Anwaltskanzlei Vischer hat einem Blogbeitrag die wichtigsten Informationen zusammengefasst: 

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Loopings 

Bogenkarriere: Bewusst Verantwortung abzugeben ist kein Rückschritt

Die Bogenkarriere eröffnet spannende Perspektiven – doch bislang fehlen klare Strukturen, und ihr Erfolg hängt stark von kulturellen Veränderungen ab. Alina Schmidt studiert Arbeits- und Personalmanagement an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und hat diese Einsichten in ihrer Masterarbeit gewonnen. Ein Interview:

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Lehrgang 

Banking Operations Future-Fit – der Transfer in das Berufsbild von morgen 

Sind Sie fit für das zukünftige Banking Operations? Der Trend zeigt: Die Berufsbilder im Banking Operations durchlaufen eine regelrechte Berufsbild-Disruption. Dank dem Lehrgang «Banking Operations Future-Fit» sind Sie für Ihre berufliche Zukunft im Front-to-Back-Bereich gerüstet. Die viermonatige Ausbildung befähigt Sie, Ihre aktuelle und vor allem Ihre zukünftige Rolle im Banking Operations noch besser auszufüllen. Dieser Lehrgang eröffnet Ihnen den erfolgreichen Transfer in das Berufsbild von morgen.

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Vorweihnacht

Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit! 

Arbeitgeber Banken bedankt sich bei Ihnen herzlich für die Zusammenarbeit im vergangenen Jahr wünscht Ihnen heute schon einen gelungenen Jahresausklang und frohe Weihnachtstage. Zum Start ins neue Jahr wünschen wir Ihnen viel Erfolg, Gesundheit und Glück. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen im Jahr 2026!

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Arbeitgeber Banken vertritt die Arbeitgeberinteressen der Banken und Finanzdienstleister in der Schweiz.

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